Nee du bist nicht bloed .. machst das auf Arbeit .. wenn dann 2 Tage spaeter das Netzwerk voller Tierchen ist, bist du deinen Job los .. aber zumindestens ist zu Hause alles in Ordnung ... ROFL!!

1, solange es nicht ausdrücklich verboten ist private emails zu lesen --> lt. grundsatzurteil darf mann das aber nicht!! muss der arbeitgeber erstmal nachweisen, das es pure Absicht war am besten noch um den Arbeitgeber zu schaden. Ansonsten lacht sich jeder Arbeitsrichter darüber kaputt.

2. auserdem habe ich nen netten arbeitgeber 8) der kann mich gar net so einfach rausschmeissen.[/url]